Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Wahl der „passenden“ Rechtsform ist von herausragender Bedeutung für den Erfolg der wirtschaftlichen Betätigung eines Unternehmers. Existenzgründer müssen sich für eine Rechtsform entscheiden, bevor sie im Geschäftsverkehr auftreten. Nach der Unternehmensgründung bieten unternehmerische Richtungsentscheidungen immer wieder Anlass, die bestehende Rechtsform zu hinterfragen. Gleiches gilt bei Änderungen im Gesellschafterbestand, bei

  • Unternehmensumstrukturierungen,
  • Unternehmensnachfolgen oder
  • Unternehmensveräußerungen.
Wahl der Rechtsform

Bei der Wahl der Rechtsform sind eine Vielzahl individueller Bedürfnisse und Anforderungen des Einzelfalls zu beachten und gegeneinander abzuwägen. Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte geben dabei gerade für die Wahl der richtigen Vertriebsorganisation die wichtigsten Entscheidungskriterien vor. Aber auch das Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht ist bei der Rechtsformwahl oder bei Umstrukturierungen von Bedeutung. Sämtliche Rechtsgebiete werden von uns, in Kooperation mit einer Steuerberaterkanzlei, abgedeckt. Unsere Mandanten erhalten dadurch eine Beratung „aus einer Hand“. So beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei der Gründung von Personenhandels- oder Kapitalgesellschaften bis zu deren Liquidation sowie bei Umwandlungen. Unser Beratungsangebot richtet sich dabei insbesondere auch an gemeinnützige Organisationen.

Durch eine maßgeschneiderte Organisation eines Unternehmens können oft Risiken und Kosten minimiert werden. Hier stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.

Zum einen klären wir – gerne im Zusammenwirken mit Ihrem Steuerberater oder unseren diesbezüglichen Kooperationspartnern -, was aus steuerrechtlicher Sicht empfehlenswert ist; außerdem muss man stets bedenken, ob eine Haftungsbeschränkung erforderlich. Bei der Auswahl der in Frage kommenden Gestaltungsmöglichkeiten achten wir u.a. auf den beabsichtigten, absehbaren Umfang, ggf. Nachfolgefragen, spätere Veräußerungsmöglichkeiten, aber auch bspw. die Erwartungen am Markt. So kann es für eine Unternehmung, die schwerpunktmäßig über das Internet agiert, weniger von Bedeutung sein, welche Rechtsform auf dem Briefkopf steht. Hier kann eine „kleine“ GmbH, die sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) genau richtig sein. Dagegen wird der potentielle Kunde im gewerblichen Bereich, der ggf. größere Geschäftsvolumina abwickeln will, deutlich mehr Wert auf ein Minimum an Stammkapital legen. Ein solcher Kunde wird mindestens eine GmbH als Rechtsform erwarten, damit mind. ein Stammkapital von EUR 25.000,00 als Haftungsmasse zur Verfügung steht.

In wieder anderen Konstellationen können sich Mischformen empfehlen, so z.B. die GmbH & Co. KG oder auch die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.

Unser Beratungsansatz geht immer auch dahin, von vornherein mögliche Konfliktsituationen vorzudenken und aufzuzeigen. So wird der Mandant in die Lage versetzt, Konflikte und Probleme in entspannter Atmosphäre im Vorfeld vorauszudenken und mit möglichen Kooperationspartnern oder zukünftigen Mitgesellschaftern vorab zu klären. Die Erfahrung lehrt, dass dies hilft, dass dann solche Konflikte gar nicht mehr auftreten – oder zumindest einfacher geklärt werden können.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei den konkreten Verhandlungen mit zukünftigen Mitgesellschaftern, bei Fragen des Verkaufs von Unternehmensanteilen und bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Schwerpunkt unserer Unterstützung ist des Weiteren die Beratung im Hinblick auf Rechtsfragen des Vertriebs bzw. der Vertriebsorganisationen.

Streitigkeiten unter den Gesellschaftern

Streitigkeiten unter den Gesellschaftern beeinträchtigen das operative Geschäft einer Gesellschaft massiv. Wir vertreten Sie bei Gesellschafterstreitigkeiten über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, über Mitgliedschaftsrechte oder Geschäftsführungsmaßnahmen.

Wir beraten Sie außerdem in Rechtsfragen des Vertriebs bzw. der Vertriebsorganisation. In diesem Bereich ist von wesentlicher Bedeutung, welche vertraglichen Gestaltungsformen der Unternehmer mit Handelsvertretern, Vertragshändlern, Maklern usw. wählt.