Der Gewerbliche Rechtsschutz wird gemeinhin unterteilt in

– Registerrechte, insb. Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht, das sogenannte Designrecht

– nicht durch das Register begründete Rechte, insbesondere das Urheberrecht, aber auch das nicht eingetragene Geschmacksmuster

– kaum schützbare Rechte, insbesondere das Know-How.

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