Abmahnung erhalten – und nun?

Abmahnung erhalten

Sie waren erfolgreich bei der Suche nach einem geliebten Musikstück und laden dieses auf Ihren Rechner herunter. Dazu haben Sie vielleicht eines der von einem Freund empfohlenen Filesharing-Programme wie BearShare u.a. genutzt. Leider hat Ihr Freund Sie nicht informiert, dass diese Programme in aller Regel so voreingestellt sind, dass Sie alle Ihre Musiktitel oder zumindest Teile zum Download stellen.

Post vom Anwalt

Monate später erhalten Sie Post von einer Anwaltskanzlei, die Sie auffordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Beigefügt ist eine Rechnung von oft mehreren tausend Euro, oft kombiniert mit einem „Vergleichsangebot“ zur Zahlung von EUR 450 bis EUR 1200, vereinzelt auch mehr.

Dies passiert häufiger, als man denkt.

Unterschreibt man nun die Unterlassungserklärung ohne weitere Beratung, aber lehnt es ab, die Kosten zu tragen, folgt bald eine Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten, gegen die man sich dann kaum noch wirksam verteidigen kann.

Daher empfiehlt es sich in solchen Fällen stets, die Sachlage mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu besprechen und Strategien zu erarbeiten, sich gegen solche Forderungen wirksam zu verteidigen.

Nicht selten haben Sie die behaupteten Verstöße nicht einmal selbst begangen. Hier kann man sich dann durchaus erfolgversprechend gegen die geltend gemachten Ansprüche verteidigen; die Rechtsprechung ist im Fluss und hat öfter als man denkt Verständnis mit den Betroffenen. Wendet man sich allerdings erst nach Unterschrift der Abmahnung oder gar erst nach Erhalt der Zahlungsklage an einen Anwalt, ist es oft zu spät.

Wir beraten Sie gerne.