Design
Designschutz/Geschmacksmuster im allgemeinen
Wenn im kreativen Schaffensprozess das ästhetische Erzeugnis seine endgültige Gestaltungsform erlangt hat, so folgt unmittelbar im Anschluss die Frage nach dem rechtlichen Schutz dieser Designgestaltung. Hierbei steht das Designrecht im Vordergrund.
Anmeldung von Geschmacksmustern (Design)
Wir beraten und unterstützen Sie gerne im Bereich des Schutzes und der Anmeldung von Designs (in der EU noch „Geschmacksmuster genannt) ebenso wie bei der Verteidigung Ihrer Rechte, bei versehentlicher Verletzung älterer Rechte und bei Beschlagnahmen von Ware von Rechteverletzern.
Anmeldung
Mit der Eintragung eines nationalen, europäischen oder internationalen Geschmacksmusters (Designpatentes) bei DPMA, EuIPO oder WIPO erhält das ästhetische Erzeugnis einen umfassenden Schutz. Ebenso können unter bestimmten Voraussetzungen auch Teile von Erzeugnissen geschützt werden.
Abgesehen von dem nur die reine Identität schützenden nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht Designschutz grundsätzlich erst mit der Anmeldung, genauer: der Eintragung eines Geschmacksmusters/Designs. Daher besteht gerade bei gelungenen kreativen Leistungen oft die Gefahr, dass Nachahmer die Arbeitsergebnisse ungestraft kopieren können.
Bedenkt man, dass die Eintragung von Geschmacksmustern sehr kostengünstig zu erwirken ist, es sogar einen „Mengenrabatt“ bei Sammelanmeldungen von Produktideen aus einer Produktgruppe gibt (Bsp: Lampen als eine Sammelbezeichnungen für unterschiedlichste Anwendungen, Verpackungen aus Kunststoff als eine Sammelbezeichnungen für diverse Verpackungsgestaltungen aus Kunststoff), so ist es geradezu verwunderlich, dass nicht mehr Produktideen angemeldet werden.
Die Beauftragung eines Fachanwaltes für Gewerblichen Rechtsschutz hilft bei der Vermeidung von Fehlern, die zu Verzögerungen oder gar Rechtsverlust führen können.
Folgen einer fehlenden Geschmacksmuster-Anmeldung:
Oft müssen die kreativen Erfinder im Falle einer Nachahmung schmerzlich erfahren, dass eine Kopie nicht ohne weiteres zu unterbinden ist, wenn man nicht rechtzeitig, d.h. bei Geschmacksmustern binnen einem Jahr nach erstmaliger Präsentation gegenüber der Öffentlichkeit oder potentiellen Abnehmern, eine Anmeldung veranlasst hat.
Die Schutzvoraussetzungen sind denkbar einfach zu erfüllen:
– Man braucht eine Produktidee, die sich in einer Gestaltung verkörpern lässt (sprich: ein neuartiges Design)
– Das Design bedarf der „Neuheit“ im Anmeldezeitpunkt (d.h. man muss es spätestens 1 Jahr nach erstmaliger Präsentation gegenüber Kunden oder der Öffentlichkeit anmelden)
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Frankfurt beraten und unterstützen wir Sie gerne im Vorfeld des Anmeldeverfahrens und vertreten Sie bei der Anmeldung nationaler, europäischer und internationaler Geschmacksmuster vor dem DPMA in München und Jena, dem EuIPO in Alicante/Spanien und der WIPO in Genf/Schweiz.
Rechtsverteidigung und Durchsetzung eigener Rechte
Als Fachanwalt mit Sitz in Frankfurt verteidigen wir für Sie Ihre eingetragenen (und nicht eingetragenen) Geschmacksmuster gegen Nachahmer und sonstige Rechtsverletzer.
Sollten Sie einmal selbst angegriffen werden, prüfen wir die Berechtigung des Angriffs und unterstützen Sie bei der Verteidigung.
Die Beratung durch unsere Anwaltskanzlei erfolgt kompetent, interessengerecht und zielgerichtet.
Auf Wunsch vertreten wir Sie vor allen deutschen Gerichten (außer BGH), insb. auch vor den Spezialgerichten für Gewerblichen Rechtsschutz.
Auch bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, insb. den Zollbehörden im Fall einer beabsichtigten Beschlagnahme von Imitaten, die von außerhalb der EU nach Deutschland geliefert werden sollen, helfen wir und unterstützen wir Sie gerne. So kann oft schon verhindert werden, dass die Ware überhaupt in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt wird. Denn: Ist das Imitat erst mal im Land, ist es nämlich oft schon zu spät.
Ihr Anwalt auf Messen (Frankfurt, Rhein/Main, bundesweit)
Effektiver Rechtsschutz ist auch auf Messen und Ausstellungen wichtig. Als spezialisierte Anwälte und einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kommen wir auf Wunsch auf Messen und Ausstellungen, insb., aber nicht nur in Frankfurt und dem Rhein/Main-Gebiet, und führen Abmahnungen durch, erwirken Einstweilige Verfügungen, veranlassen und überwachen die Entfernung der Design-Kopien vom Messestand und beraten Sie im Vorfeld ebenso wie bei vom Zoll durchgeführten Messerundgängen zur zollrechtlichen Beschlagnahme von rechtsverletzenden Exponaten.
Ähnliche Rechtsgebiete und Überschneidungen
Neben dem Schutz als Design ist für Designgestaltungen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen der Schutz nach Urheberrecht oder Markenrecht in Betracht zu ziehen. Im Zusammenhang mit Ihrem Geschmacksmuster beraten wir Sie ebenso umfassend zu Fragen des Urheberrechts und Markenrechts.