Recht an Bildern im Internet

Rechte an Bildern

Bilder genießen einen umfangreichen Schutz. Werden sie im Internet veröffentlicht, so bedeutet das nicht, dass sie gemeinfrei sind, also von jedermann genutzt werden dürften. Vielmehr bleibt das Bestimmungsrecht an den Bildern alleine beim Urheber der Bilder, also dem Fotografen, Maler oder bspw. der Agentur, die die Bilder im Internet präsentiert.

Dennoch werden solche Bilder oft kopiert und zu eigenen Zwecken genutzt. Geschieht dies im rein privaten Rahmen, so wird dies selten Probleme bereiten. Werden aber solche im Internet „gefundenen“ Bilder auf einer Homepage veröffentlicht, so droht eine Abmahnung durch spezialisierte Anwälte. Nicht selten werden hohe vierstellige Euro-Beträge gefordert.

Die übliche Reaktion ist dann, das betroffene Bild sofort von der Homepage zu löschen. Doch ist leider nicht die endgültige Lösung. Denn nach wie vor bleibt der Vorwurf im Raum. Dieser kann nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Doch Vorsicht: Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen, die oft den Abmahnungen beigefügt sind, sind regelmäßig zu weit formuliert. Daher sollte man sich frühzeitig bei einem spezialisierten Rechtsanwalt über die Möglichkeiten einer Verteidigungs- oder Verhandlungsstrategie beraten lassen. So können oft hunderte oder tausende Euro gespart werden, manchmal auch der Vorwurf vollständig abgewehrt werden.

Creative Commons und andere hilfreiche Lizenzen

Der sicherste Weg ist, nur solche Bilder zu verwenden, die man selbst gefertigt hat – mit dem Nachteil, dass diesen manchmal die Professionalität fehlt.

Ein anderer Weg ist, Bilder von einem Profi fertigen zu lassen. Dann muss allerdings das Nutzungs- und Verwertungsrecht im erforderlichen Umfang übertragen werden. Hier bedarf es klarer Regelungen, damit nicht später Streit über die Reichweite der Rechteübertragung entsteht.

Alternativ kann man Bilder erwerben, für die man eine Nutzungslizenz kauft, die die Veröffentlichung im Internet ermöglicht. Hier ist derzeit besonders populär die sog. Creative Commons – Lizenzierung.

Auch bei dieser Lizenz gibt es diverse Spielarten. Daher kann es in Zweifelsfällen erforderlich sein, fachkundigen Rechtsrat einzuholen. Dies gilt nicht nur, aber besonders, wenn  Personen herausgehoben dargestellt werden. Dann kann zwar die Creative Commons – Lizenz zur Veröffentlichung des Bildes berechtigen. Allerdings ist dann noch nicht geklärt, ob auch die abgebildeten Personen einer Nutzung in der beabsichtigten Art und Weise zugestimmt haben. Deren Zustimmung ist aber ggf. erforderlich. Ohne Zustimmung wird oft das Persönlichkeitsrecht der dargestellten Personen verletzt. Auch dies kann zu einer Abmahnung berechtigen.

Wir helfen gerne, die Frage der hinreichenden Lizenzierung und Klärung der Persönlichkeitsrechte zu klären.

Nutzungsgrenzen bei Auftragsarbeiten

Für die Gestaltung der eigenen Homepage bzw. des Webauftritts bedeutet dies: Stets und ausschließlich Bilder verwenden, die man entweder selbst gefertigt hat oder für die man die nötigen Lizenzrechte hat. Alleine der Umstand, dass ein Fotograf für ein Bild ein Honorar erhalten hat, genügt nicht. Vielmehr muss man auch vertraglich sicherstellen, dass die Rechte für die beabsichtigte Nutzung übertragen werden. Werden die Bilder für einen Flyer erstellt, darf man sie nicht ohne weiteres in eine Webseite integrieren, werden sie für die Webseite in Auftrag gegeben, dürfen die Bilder noch nicht in einem Warenkatalog verwendet werden.

Wir helfen gerne bei der vertraglichen Gestaltung und Prüfung der Rechtesituation.