Compliance-Beratung
Compliance – Schwachstellenanalyse und Risikominimierung
Nicht nur im internationalen Bereich wird die Frage immer bedeutender, ob man ein qualifiziertes Compliance-System unterhält.
Das Wort Compliance ist in aller Munde – doch häufig verschließt sich sowohl die Bedeutung als auch der praktische Nutzen.
Unter Compliance versteht man rechtskonformes Verhalten, also die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien durch das jeweilige Unternehmen.
Nun kann man sagen: Das müssen wir doch sowieso! Dazu sind wir doch ohnehin verpflichtet und handeln also auch dementsprechend.
Dieser berechtigte Einwand greift allerdings zu kurz. Man denke nur an einen Schadensfall oder an einen erkannten Produktfehler, der zu einem Schadensfall führen kann. Dann herrscht oft Unklarheit, wie man richtig mit einer solchen erkannten Gefahrenlage umgeht. Schließlich geht es für die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter in Leitungsfunktionen nicht nur darum, Schaden vom Nutzer ebenso wie dem Unternehmen abzuwenden. Es droht bei falscher Reaktionsweise auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit, zumindest aber die Zahlung von nicht unerheblichen Bußgeldern, wenn „aus Versehen“ eine Ordnungswidrigkeit begangen wird.
Hier setzt richtig verstandene Compliance-Beratung an: Es ist leichter, im Vorfeld Strukturen zu schaffen, die es den Verantwortlichen ermöglichen, sich rechtskonform zu verhalten, als später, im Schadensfall unter Zeitdruck die jeweils erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln und zu ergreifen.
Unser Beratungsansatz
Das besondere Augenmerk unserer Beratungstätigkeit liegt neben allgemeiner Beratung zu rechtskonformem Verhalten auf der Analyse von Schwachstellen und Hilfe bei deren Beseitigung. Optimalerweise wird das Unternehmen in die Lage versetzt, durch organisatorische Vorkehrungen allgemeine Krisen, aber auch z.B. den Weggang von Mitarbeitern an wichtigen Schaltstellen des Unternehmens besser zu bewältigen.
Wir betreuen diesen Arbeitsbereich in Kooperation mit spezialisierten Unternehmensberatern und Wirtschafts-Strafrechtlern. So kann gewährleistet werden, dass neben den rein rechtlichen Aspekten auch eine Integration in die allgemeinen Unternehmensabläufe gelingt und auch strafrechtliche Klippen umschifft werden. Compliance – rechtskonformes Handeln – wird so nicht zum bloßen Papiertiger, sondern steigert die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit und verschafft wieder ruhigen Schlaf.