Handelsvertreterrecht

Ein besonderer Beratungsschwerpunkt im Vertriebsrecht liegt bei den Fragen, welche vertraglichen Gestaltungsformen der Unternehmer mit Handelsvertretern, Vertragshändlern, Maklern usw. bevorzugen sollte. Gerne beraten wir z.B. auch bei folgenden kartellrechtlich relevanten Fragestellungen:

  • Wie vereinbart man wirksam ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot? Und wann ist ein solches sinnvoll?
  • Kann man den unerwünschten Reimport von Waren verhindern?
  • Wie trifft man eine wirksame Vereinbarung über Gebietsschutz?

Gerade der Vertrieb über Handelsvertreter birgt besondere Chancen, aber auch Risiken. Manche Abnehmer zögern oder weigern sich sogar, über Handelsvertreter zu verhandeln, um etwaige Kosten zu sparen. Bekannt ist diese Ansicht in manchen Bereichen der Automobilindustrie. In anderen Branchen dagegen geht kaum ein Weg an Handelsvertretern vorbei.

Es bdarf also immer einer guten Planung und Branchenkenntnis, um zu sehen, ob und wenn ja zu welchen Konditionen Handelsvertreter eingesetzt werden müssen und sollten.

Wir beraten Sie gerne bei der Vertragsgestaltung, aber auch im Falle der Beendigung von Verträgen. Hier geht es oft um die Frage, ob und welche Ausgleichsansprüche bestehen.

Streitigkeiten gerade über Ausgleichsansprüche am Ende der Zusammenarbeit sind nicht selten. So wird die Unzufriedenheit eines oder beider Vertragspartner oft in diese Auseinandersetzung verschobenn.

Ohne kompetente anwaltliche Beratung erlebt man gerade bei diesen Fragen schnell unliebsame Überraschungen. Wir konzipieren Verträge, mit denen bereits zu Beginn der Zusammenarbeit möglichst viele Fragen, die später zu Konflikten führen können, vorweggenommen und einvernehmlich in guter und vertrauensvoller Atmosphäre geregelt werden. Damit nicht der Spruch gelten muss:

„Wehe, wenn ich auf das Ende sehe…“