Beratungsgegenstand
Die an uns herangetragenen Aufgaben variieren von einfachen und damit schnell zu beantwortenden Rechtsfragen bis zur Betreuung hoch komplexer Lebenssachverhalte mit zum Teil existenzieller Bedeutung für Sie als Mandant. In manchen Fällen geht es um einen definierten Geldbetrag, während sich in anderen Fällen die Bedeutung des Falls nur schwer in Euro ausdrücken lässt. Überdies ist zu unterscheiden, ob es um eine Beratung geht, eine außergerichtliche Verhandlung oder ob ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Auch bieten sich in den einzelnen Rechtsgebieten sehr unterschiedliche Abrechnungsmodelle als sinnvoll an. Maßgeblich in der Rechtsberatung sind die Vorgaben des Gesetzgebers im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Da die Anfragen so unterschiedlich sind wie das Leben selbst, kann es nicht das eine gerechte Vergütungssystem geben, das allen Fällen gerecht wird. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, weitgehend frei die Gebühren auszuhandeln. Unser Anliegen ist es, Sie in jedem Fall offen und transparent über die anfallenden Kosten und Gebühren zu unterrichten. Fragen Sie daher gerne nach, wenn Ihnen etwas unklar ist.
Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 9 RVG bitten wir Sie vor der ersten Übernahme eines Mandats regelmäßig um einen Vorschuss auf das zu erwartende Honorar. Dieser Vorschuss wird selbstverständlich vollständig auf unsere Zwischenrechnung(en) oder die Abschlussrechnung angerechnet.
Wenn Sie uns Ihren Fall per E-Mail über die Kontaktanfrage umreißen und hervorheben, dass Sie zunächst lediglich daran interessiert sind, die voraussichtliche Höhe der Kosten für die Übernahme des Mandats zu erfahren, so unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Erstberatung
Eine realistische Einschätzung der Kosten ist allerdings nicht immer im vornhinein möglich. In diesen Fällen bieten wir eine Erstberatung zu einem vereinbarten Festbetrag an, so dass Sie von vornherein wissen, mit welchen Kosten Sie für das Erstgespräch rechnen müssen.
Bei dieser Erstberatung, die typischerweise bis zu einer Stunde dauern kann, können bei guter Vorbereitung schon viele Fragen geklärt werden. Die Kosten einer solchen Erstberatung betragen in der Regel nicht mehr als EUR 249,90 (inkl. MWSt) und zwar unabhängig vom jeweiligen Gegenstandswert, mag er noch so hoch sein. Bei einfach gelagerten Fällen oder einer deutlicher kürzer aufgewandten Beratungsdauer kann dieser Betrag auch geringer ausfallen.
Vergütungsvereinbarung
In aller Regel werden wir aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts eine Vergütungsvereinbarung abschließen. In der Regel wird entweder eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt oder aber eine Abrechnung nach einem vereinbarten Zeithonorar. In geeigneten Fällen bieten wir auch Pauschalvereinbarungen an. Sprechen Sie uns an.
Sofern wir Zeithonorare vereinbaren, beginnen diese üblicherweise ab EUR 240,00 zzgl. USt. (EUR 285,60 brutto). In begründeten Einzelfällen kann hiervon auch nach unten abgewichen werden. Die Höhe des Stundensatzes berücksichtigt sowohl die Schwierigkeit und Komplexität des jeweiligen Falles als auch den Grad der Spezialisierung des Ihren Fall bearbeitenden Anwalts.
Dauermandanten bieten wir ggf. auch den Abschluss von Beraterverträgen zu fixen Monatspauschalen und/oder mit flexiblen Stundenkontingenten an. Wenn Sie hieran interessiert sind, sprechen Sie uns bitte an.
Für besondere Bereiche, z.B. Schutzrechtsrecherchen und Schutzrechtsanmeldungen, arbeiten wir auf der Grundlage von Pauschalen, die Sie unter Schutzrechtsanmeldungen finden.
Wird keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen, so fallen bei uns die Gebühren an, wie sie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt sind. Die Kosten können Sie über die nachfolgenden Links ermitteln. Dort finden Sie auch weiter gehende Informationen rund um das Rechsanwaltsvergütungsgesetz, übersichtliche Gebührentabellen und vieles mehr.
Unterstützung bei den Kosten
Unabhängig davon, ob Sie am Ende einen Kostenerstattungsanspruch haben oder nicht, fallen regelmäßig zunächst Kosten (Kostenvorschuss, Gerichtskosten) an, die Sie selbst tragen müssen. Hier gibt es verschiedene Wege, die Sie hierbei unterstützen, sei es, weil Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben oder aber “arm” im Sinne des Gesetzes sind oder zumindest vorübergehend nicht die Kosten tragen können.
Es gilt der Grundsatz, dass niemanden, der eine erfolgreich erscheinende Klage erheben will, nicht wegen der fehlenden Möglichkeit, einen Gerichtskostenvorschuss zu erbringen, das Recht verwehrt werden soll, sich engagiert und sachgerecht beraten und ihre Interessen vor Gericht vertreten zu lassen. Daher gibt es die sogenannten Prozesskostenhilfe. Mehr erfahren Sie hier.
In jüngerer Zeit haben sich auch diverse sog. Prozessfinanzierer am Markt etabliert, die gegen eine prozentuale Beteiligung am möglichen Prozesserfolg das Kostenrisiko übernehmen und so in bestimmten Situationen hilfreich sein können, in denen Sie akutell die Kosten nicht tragen können oder wollen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.