Wiederholte Abmahnwellen

Abmahnwellen werden wiederholt angekündigt

In Pressemeldungen kündigt die Musikindustrie, also u.a. Sony, BMG und andere einschlägige Unternehmen, wiederholt an, dass man immer neue Wellen von Abmahnungen anstoßen will. Beabsichtigt ist dann häufig, über tausende von Abmahnungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzungen der Urheberrechte zu bekämpfen.

Mit diesen Initiativen will man massiv gegen illegale Musik- und Video-Downloads vorgehen. Ansatzpunkt ist dabei weniger der konkrete Download. Vielmehr wird bisher regelmäßig nur derjenige abgemahnt, der Dateien bewusst oder unbewusst zum Download durch andere zur Verfügung stellt. Dies ist leichter zu ermitteln.

Ermöglicht und erleichtert wird dieses Vorgehen der Musikindustrie durch eine Gesetzesänderung, wonach die Industrie Auskunftsansprüche direkt bei den Internetprovidern angeblicher Rechtsverletzer geltend machen kann und somit schneller als bisher ermitteln kann, welcher Internet-Anschlussinhaber hinter einer konkreten Internetadresse steht.

Auch spätere Vrsuche des Gesetzgebers, dies wieder einzuschränken, sind letztlich missglückt.

Daher gibt es dieses Ärgernis nach wie vor.

Verteidigung möglich

Wer hier versucht, diese Angriffe selbst abzuwehren, um Kosten zu sparen (Rechtsschutzversicherungen zahlen urheberrechtliche Streitigkeiten in aller Regel nicht, da es einen ausdrücklichen Haftungsausschluss gibt), wird häufig am Ende mehr zahlen müssen als im Falle einer kompetenten Beratung. Je nach Einzelfall muss man prüfen, ob es sich empfiehlt

  • eine Unterlassungserklärung abzugeben,
  • die vom Abmahnanwalt geforderte Erklärung zu modifizieren,
  • Zahlungsansprüche anzuerkennen oder
  • über mögliche Forderungen zu verhandeln.

Es gibt durchaus Verteidigungsmöglichkeiten gegen solche Abmahnungen. Daher empfiehlt sich nach Erhalt solcher Abmahnungen, schnell mit kompetenter Hilfe das Vorgehen und mögliche Strategien abzustimmen.