Patentrecht und Gebrauchsmusterschutz:

Patentanwälte Dr. Leonore Hornig und Frank Petersen

Mit Frau Dr. Hornig als promovierter Physikerin und Patentanwalt Frank Petersen kooperieren wir im Bereich Patentanmeldungen und Gebrauchsmusterschutz. Frau Dr. Hornig mit Haupt-Kanzleisitz in Freiburg im Breisgau und Frank Petersen mit Sitz in Karlsruhe betreuen in Kooperation mit unserer Kanzlei Mandanten mit patent- oder gebrauchsmusterrechtlichen Fragen, betreuen nationale und internationale Anmeldungen und stehen für Beratungsgespräche gerne zur Verfügung.

Beide Kollegen können auf langjährige Praxis in der Industrie zurückblicken und haben besonderes Know-How in den Bereichen

– Aufbau und  Überwachung von effizienten Schutzrechtsportfolien
– Arbeitnehmererfinderrecht und Erfindervergütung.

Sie betreuen Ihre Erfindungen auf allen technischen und physikalischen Gebieten, wie Elektronik, Mechanik, Halbleiter, Sensorik, Messtechnik, Optik, Medizintechnik, Vakuumtechnik, Computerimplementierte Erfindungen sowie im Bereich der Medizintechnik und Medizinprodukte.

Arbeitsrecht und Vertragsrecht:

Rechtsanwalt Johannes Klitzke

Herr Rechtsanwalt Johannes Klitzke war viele Jahre Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Er kooperiert mit unserer Kanzlei in den Bereichen Arbeitsrecht und vertragsrechtliche Gestaltungen sowie Prozessführung.

Auch Rechtsanwalt Johannes Klitzke berät Sie gerne an unserem Hauptsitz in Frankfurt am Main.

Compliance:

Knierim & Kollegen Rechtsanwälte

Der wesentliche Schwerpunkt von Compliance liegt im Bereich des Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere der außergerichtlichen Beratung von Unternehmen in Fragen von Compliance und Krisenmanagement.

Hierbei arbeiten wir fallbezogen mit der Kanzlei Knierim und Kollegen Rechtsanwälte aus Mainz zusammen.

Auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts hat sich in jüngster Zeit mit rasantem Tempo das Compliance-Management in den verschiedensten Unternehmensorganisationen und -kulturen zu dem zentralen Thema für eine rechts- und gesetzeskonforme Unternehmensleitung entwickelt.

Insbesondere beraten wir Sie gerne auch gemeinsam aus zivilrechtlicher und wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht.

Vereinsrecht/Stiftungsrecht/Gemeinnützigkeit:

FZF Rechtsanwälte

Im Bereich Vereinsrecht, Stiftungsrecht und Gemeinnützigkeit kooperieren wir eng mit der Kanzlei FZF, aus der die Kanzlei ZDARSKY Wirtschaftsrecht seinerzeit hervorgegangen ist. Rechtsanwalt Martin Franke steht Ihnen in allen Fragen rund um Verein, Stiftung und Gemeinnützigkeit gerne zur Verfügung. Gerade auch, soweit Organisationsfragen, insb. zu komplexere Satzungen von Gesellschaften, z.B. gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder Aktiengesellschaften in Rede stehen, stimmen wir uns eng miteinander ab, damit Sie die günstigste Struktur für Ihr Anliegen erhalten.