AGB
Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verträge dienen in erster Linie der Streitvermeidung. Hierzu müssen sie klar und präzise alle Rechte der beteiligten Vertragsparteien regeln. Diese Erkenntnis ist bei außergewöhnlichen Geschäften (Vertragspartner in einem außereuropäischen Land, seltene Vertragsform) weit verbreitet. Allerdings gilt derselbe Grundsatz auch für scheinbar standardmäßige Alltagsgeschäfte.
Die Aussage: “Den kenne ich doch schon seit Jahren…” wird spätestens dann als gefährlich erkannt, wenn der Vertragspartner in wirtschaftliche Probleme gerät, ggf. sogar insolvent wird oder der Ansprechpartner wechselt. Dann gilt regelmäßig nur noch das geschriebene Wort, da nur dieses beweisbar ist. Deshalb ist eine gute, klare vertragliche Grundlage von größter Bedeutung, auch wenn man sich doch “so gut kennt”. Wir helfen gerne, Verträge zu entwickeln, mit denen sich beide Parteien wohl fühlen.
Schwerpunkte unserer Beratung sind
- Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das interindustrielle Liefer- und Einkaufsgeschäft sowie für die Vertragsbeziehungen mit dem Handel (Einkaufsbedingungen und Verkaufsbedingungen)
- Gewährleistungs- und Garantiefragen, auch Entwurf von Garantieerklärungen
- Unterstützung bei Auseinandersetzungen rund um Lieferverträge, Einkaufsverträge und Verkaufsbedingungen
Das Vertragsrecht hat durch die sog. Schuldrechtsreform, die zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, erhebliche Änderungen erfahren. Auch heute noch sind zahlreiche Auswirkungen der nun schon länger zurückliegenden Gesetzesänderungen mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung ungeklärt. Umso wichtiger ist es, sich gegen die möglichen negativen Folgen bestmöglich abzusichern und eine Risikoabschätzung vorzunehmen.
Daneben stehen wir für sonstige Fragen rund um Verträge, ob Dienst- oder Werkverträge, Darlehen, Bürgschaften oder Maklerverträge zur Verfügung.
Passgenaue AGB
Vorlagen für AGB, ob für den Einkauf oder Verkauf, sind im Ernstfall unerlässlich.
Es gibt sicherlich viele – auch manche gute – Vorlagen im Internet oder von Branchenverbänden. Diese können eine gute Richtschnur sein. Dennoch empfiehlt es sich, aufgrund der stets vorhandenen Besonderheiten des eigenen Geschäftsmodells, der eigenen Kunden oder Abnehmer, passgenaue AGB für den Einkauf oder den Verkauf zu nutzen. Nur in der individuellen Beratung können die für Sie relevanten Besonderheiten berücksichtigt werden.
Was können solche Besonderheiten sein?
Der Bezug von Ware aus Fernost bedarf immer einer besonderen Prüfung der Bedingungen und Vorbereitung der Verträge. Hier ist insb. auch an Zahlungsbedingungen, die Frage der Versicherung, Verzollung und des Gefahrenübergangs zu denken.
Was passiert, wenn das Schiff untergeht oder entführt wird, sich die Lieferung verzögert, gestohlen wird oder versinkt?
Gibt es ggf. passende Handelsbräuche, wie sie von ICC in Paris in Form der sog. INCOTERMS zur Verfügung gestellt werden?
Beim Bezug oder der Lieferung in arabische Staaten oder auch nach Russland, um nur wenige Beispiele zu nennen, muss überlegt werden, wie man im Streitfall Konflikte so lösen kann, dass die Entscheidung auch wirklich vollstreckt werden kann. Welches Recht sollte zur Anwendung kommen?
Gibt es außergerichtliche Möglichkeiten zur Streitbeilegung? Ist eine Schiedsabrede sinnvoll?