Auswirkungen des BREXIT auf Unionsmarken

Häufig werden wir in diesen Tagen gefragt: Was sind die Auswirkungen des BREXIT auf Unionsmarken?

Der Brexit wurden nun vollzogen. Für die Inhaber von Unionsmarken stellt sich die Frage: Welche Auswirkungen hat der BREXIT auf die Reichweite des Markenschutzes von Unionsmarken für UK.

Die gute Nachricht lautet:

Aufgrund gesetzlicher Regelungen wurden jede EU-Marken beim BREXIT automatisch in eine Unions-Restmarke und eine nationale britische Marke umgewandelt bzw. aufgespalten. Dies erfolgte automatisch mit dem Wirksamwerden des BREXIT. Es besteht daher vorerst kein Handlungsbedarf.

Auswirkungen auf die Verlängerung von Marken

Zu beachten ist allerdings, dass hinsichtlich anstehender Verlängerungen zukünftig zwei Marken zu verlängern sind – die Unionsmarken einerseits und die britische Marke andererseits. Insoweit entstehen dann zusätzliche Kosten, wenn man den Markenschutz für den Bereich UK verlängern will.

Auch stellt sich ggf. die Frage der rechtserhaltenden Nutzung der englischen Marke. Diese muss nun zwingend auch im Bereich UK ernsthaft genutzt werden; sonst droht der Verfall der Rechte nach 5 Jahren fehlender Benutzung im Bereich UK.

Unsere Mandanten werden wir in gewohnter Weise jeweils frühzeitig über anstehende Verlängerungen informieren – dann selbstverständlich über die Notwendigkeit der Verlängerung zweier Marken.

Schon in den ersten Wochen haben wir gemerkt, dass dann oft der englische Teil fallen gelassen wird, wenn ein Vertrieb nach UK nicht beabsichtigt ist oder auch nicht erfolgt ist.

Für weiter gehende Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.