Markenrecht

Markenrecht und gewerbliche Schutzrechte

Die Bedeutung von Marken ist in den letzten Jahren dramatisch gewachsen. Dies zeigt sich nicht nur in der ständig wachsenden Zahl von Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt in München und Jena ebenso wie beim Europäischen Markenamt in Alicante (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, EuIPO). Auch die wachsende Verteidigungsbereitschaft der Unternehmen für Marken und geschäftliche Zeichen (insb. Firmennamen) spiegelt dies wieder.

Um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben, so z.B. die – ggf. berechtigte! – Forderung eines Wettbewerbers, die Firmierung binnen kürzester Fristen zu ändern, ist schon bei der Gründung einer Unternehmung erforderlich, die Firma mit Bedacht zu wählen und ggf. registerrechtlich durch die Eintragung einer Marke zu sichern. Die Rechtsprechung sieht es als fahrlässig an, einen Firma zu wählen und Gesellschaft zu gründen, ohne zuvor eine Namens- und Markenprüfung durchgeführt zu haben. Um hier Fehler zu vermeiden, fragen Sie Ihren spezialisierten Anwalt.

Sofern man Produkte oder Dienstleistungen anbietet, empfiehlt es sich ebenso, vorab zu prüfen, ob man nicht unbeabsichtigt fremde Markenrechte verletzt. Ohne kompetente anwaltliche Beratung erlebt man in solchen strategischen Fragen schnell unliebsame Überraschungen. Dies zu vermeiden wollen wir helfen.

Daher übernehmen wir für Sie – von Frankfurt aus, aber im ganzen Bundesgebiet:

Wir melden Ihre Marken an und erwirken so Schutz für Sie. Außerdem verteidigen wir Ihre Marken gegen Nachahmer ebenso wie im Fall, dass gegen Sie der Vorwurf einer Verletzung älterer Marken oder sonstiger Rechte erhoben wird, insb. Abmahnungen ausgesprochen oder Einstweilige Verfügungen erlassen werden.