KI-Verordnung (EU) – nationale Umsetzung

Verpflichtung zur Schulung der Mitarbeiter zur Künstlichen Intelligenz (KI)

Im Rahmen der im August 2024 in Kraft getretenen europäischen KI-Verordnung ((EU) 2024/1689) verpflichtet die EU ab dem 02.02.2025 die Unternehmen, ihre Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, über die mit dem Einsatz von KI verbundenen Chancen und Risiken sowie evtl. Schäden zu schulen und somit dann über die geforderte „KI-Kompetenz“ für ein sicheres und verantwortungsvolles Arbeiten mit KI verfügen.
Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung lautet hinsichtlich der „KI-Kompetenz“:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“
Adressat der europäischen KI-Verordnung und somit auch verpflichtet sind grundsätzlich alle Betreiber oder Anbieter von KI-Systemen oder KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck.
Künstliche Intelligenz kann sich im Arbeitsalltag in vielen verschiedenen Ausprägungen zeigen.
Durch KI können z.B. Texte, Bilder oder Programmcodes erstellt werden. Ebenso kann KI aber auch Daten und Kommentare auswerten, oder als Instrument für den Kundenservice als lösungsorientierte automatisierte Wissensdatenbank eingesetzt werden.
Die nationale Umsetzung ist derzeit in Deutschland noch nicht geregelt; dies muss spätestens bis zum 02. August 2025 erfolgt sein. Als nationale Aufsichtsbehörde wird voraussichtlich die Bundesnetz-agentur fungieren.
Zur Vermittlung der technischen, rechtlichen und ethischen Themen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI müssen aktuell erst noch geeignete Schulungsunterlagen entwickelt werden. Unterlagen zum Selbststudium werden nach dem aktuellen Stand der Umsetzung der Verordnung nicht als ausreichend angesehen.
Die EU arbeitet momentan an Leitlinien, die Unternehmen helfen sollen, die Anforderungen der Verordnung umzusetzen. Neben KI-Richtlinien für die Unternehmen diskutiert die EU über strukturierte Schulungen, die Einsetzung eines KI-Beauftragten bzw. KI-Arbeitsgruppen, die im Unternehmen für die Umsetzung sowie den Dokumentations- und Meldeprozess überwachen sollen.
Seitens der Bundesnetzagentur liegen noch keine konkreten Daten der Umsetzung in den deutschen Unternehmen vor. Es erfolgt somit die Umsetzung zunächst im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht: Sollte es ab dem 02. Februar 2025 zu einem Schadensereignis kommen, ist zu prüfen, ob bei rechtzeitiger und umfassender Schulung der Schaden hätte verhindert werden können.
Seitens der Bundesnetzagentur stehen unter dem nachstehenden Link Hilfestellungen zur Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland zur Verfügung. Diese werden laufend durch die weiteren Vorgaben der EU ergänzt:
Die Anlaufstellendatenbank der Bundesnetzagentur kann bei der Suche nach Unterstützung helfen
Unterstützung leisten, aber auch die DIHK sowie verschiedene Verbände (z.B. Bitcom).
Sobald es zu diesem Thema Neuigkeiten gibt, werden wir unsere vorstehenden Informationen aktualisieren.