Patent und Gebrauchsmuster im allgemeinen

Erfolg ist oft mit innovativen Ideen verbunden. Leider erleben viele Erfinder immer wieder, wie schnell ene solche Idee, die man mühsam entwickelt hat, von Dritten kopiert und ggf. sehr erfolgreich vermarktet wird. So stellen sich für Erfinder regelmäßig die folgenden Fragen:

– Ist meine Idee wirklich neu?

– Was ist vor einer Bekanntgabe an mögliche Vertragspartner, z.B. Lieferanten oder Abnehmer, zu beachten?

– Wie kann man man sich gegen mögliche Nachahmer, gegen Plagiate schützen?

Eine Idee muss neu sein

Ob eine Idee neu ist, zeigt regelmäßig erst eine Patentrecherche. Hier kommt es darauf an, die zutreffenden Begrifflichkeiten zu wählen, die richtigen Suchstrategien zu verfolgen, um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen.

Daneben ist auch erforderlich, einschlägige Literatur zu studieren und den Markt auf ähnliche Produktideen hin zu überprüfen.

Solche Recherchen können nie eine 100%-ige Sicherheit geben. Allerdings gibt eine solche Recherche in jedem Fall Aufschluss über eine gewisse Wahrscheinlichkeit, ob die Anmeldung erfolgreich sein kann. Auch fordert die Rechtsprechung vor der Vermarktung von Produkten, dass sich ein verantwortlicher Hersteller über mögliche Schutzrechte informiert.

Von der Idee zur Anmeldung

Verläuft eine solche Patentrecherche erfolgreich, steht der Weg zu einer Vermarktung offen. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass Wettbewerber die Idee kopieren – der Vermarktungserfolg ist gefährdet.

Aus diesem Grunde empfiehlt es sich bei innovativen Entwicklungen, vor der Vermarktung eine Anmeldung eines Patentes oder Gebrauchsmusters zu erwägen. Nur so kann die Vermarktung der innovativen Idee für einige Jahre in Alleinstellung gesichert werden.

 Zu beachten ist bei einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung:

Angemeldet werden können nur solche Ideen, die noch „neu“ sind, die also am Markt noch nicht bekannt, noch nicht eingeführt worden sind.

Die Anforderungen an die sog. „Neuheit“ sind sehr hoch.

Eine zum Patent anzumeldende Idee darf beispielsweise vor der Anmeldung noch nicht bekannt gemacht worden sein. Wenn man die Idee dennoch bereits Lieferanten, Kunden oder sonstigen Personen zeigen will, z.B. auch, um die Meinung für eine Vermarktungsfähigkeit einzuholen, ist es zwingend erforderlich, dass die Beteiligten eine Geheimhaltungsvereinbarung, oft auch Non-Disclosure-Agreement oder NDA genannt, unterzeichnen.

Durch solche Vereinbarungen gilt die Idee als noch nicht bekannt gemacht. Wichtig ist allerdings aus Beweisgründen, dass die Vereinbarung schriftlich vorliegt.

Ist die Erfindung weitestgehend entwickelt, kann man nun beginnen, eine Patent. oder Gebrauchsmusteranmeldung zu erstellen. Hierzu ist neben dem Stand der Technik die Erfindung, der erfinderische Gedanke, möglichst konkret darzustellen. Zentral sind hierbei auch die sog. Patentansprüche. Denn letztlich ist nur das geschützt, was man als sog. Patentanspruch angemeldet hat.

Dabei empfiehlt es sich, auch mögliche Alternativen, Umgehungsformen und denkbare Modifikationen mit zu beschreiben und zum Schutz anzumelden.

Sodann folgt die Anmeldung.

Hier stellt sich die Frage: Gebrauchsmuster, nationales Patent oder Europäisches Patent? Eine umfassende Beratung über die Vor- und Nachteile ist für diese Entscheidung erforderlich. Hier gibt es nicht „die“ richtige Entscheidung. Vielmehr hängt es von der beabsichtigten Verwertung, auch von außerhalb des Patentrechts liegenden Zielen und Strategien ab, welches die optimale Entscheidung ist.

Gerne begleiten wir das Anmeldeverfahren und verteidigen das Patent auch vor dem jeweiligen Amt, wenn es zu Beanstandungen kommen sollte.

Wir betreuen Sie bei der Erweiterung in andere Länder, z.B. über das PCT-Verfahren und überwachen die Fristen für die Zahlung von Verlängerungsgebühren.

Rechtsverteidigung und Durchsetzung eigener Rechte

Bei Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungen muss man kurzfristig gegen Nachahmer und sonstige Rechtsverletzer vorgehen.Hier unterstützen wir Sie in jeder Richtung, ob beim Angriff oder bei der Verteidigung.

Sollten Sie einmal selbst angegriffen werden, prüfen wir die Berechtigung des Angriffs und unterstützen Sie bei der Verteidigung.

Die Beratung durch unsere Anwaltskanzlei erfolgt kompetent, interessengerecht und zielgerichtet.

Auf Wunsch vertreten wir Sie vor allen deutschen Gerichten (außer BGH), insb. auch vor den Spezialgerichten für Gewerblichen Rechtsschutz.

Bi der Kontaktaufnahme mit Behörden, insb. den Zollbehörden im Fall einer beabsichtigten Beschlagnahme von Imitaten, die von außerhalb der EU nach Deutschland geliefert werden sollen, helfen wir und unterstützen Sie gerne. So kann oft schon verhindert werden, dass die Ware überhaupt in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt wird. Denn: Ist das Imitat erst mal im Land, ist es oft schon zu spät.

Die Betreuung erfolgt durch unsere Kooperationspartner: Frau Dr. Leonore Hornig und Frank Petersen, Patentanwälte