Der Gewerbliche Rechtsschutz wird gemeinhin unterteilt in
– Registerrechte, insb. Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht, das sogenannte Designrecht
– nicht durch das Register begründete Rechte, insbesondere das Urheberrecht, aber auch das nicht eingetragene Geschmacksmuster
– kaum schützbare Rechte, insbesondere das Know-How.
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