Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verträge dienen in erster Linie der Streitvermeidung. Hierzu müssen sie klar und präzise alle Rechte der beteiligten Vertragsparteien regeln. Diese Erkenntnis ist bei außergewöhnlichen Geschäften (Vertragspartner in einem außereuropäischen Land, seltene Vertragsform) weit verbreitet. Allerdings gilt derselbe Grundsatz auch für scheinbar standardmäßige Alltagsgeschäfte.

Die Aussage: „Den kenne ich doch schon seit Jahren…“ wird spätestens dann als gefährlich erkannt, wenn der Vertragspartner in wirtschaftliche Probleme gerät oder der Ansprechpartner wechselt. Dann gilt das geschriebene Wort, da nur dieses beweisbar ist. Deshalb ist eine gute, klare vertragliche Grundlage von größter Bedeutung, auch wenn man sich doch „so gut kennt“. Wir helfen gerne, Verträge zu entwickeln, mit denen sich beide Parteien wohl fühlen.

Schwerpunkte unserer Beratung sind
  • Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das interindustrielle Liefer- und Einkaufsgeschäft sowie für die Vertragsbeziehungen mit dem Handel
  • Gewährleistungs- und Garantiefragen, auch Entwurf von Garantieerklärungen
  • Unterstützung bei Auseinandersetzungen rund um Liefer-/Einkaufs- und Verkaufsverträge

Das Vertragsrecht hat durch die sog. Schuldrechtsreform, die zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, erhebliche Änderungen erfahren. Auch heute, mehr als 10 Jahre nach ihrem Inkrafttreten, sind zahlreiche Auswirkungen mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung nach wie vor ungeklärt. Umso wichtiger ist es, sich gegen die möglichen negativen Folgen bestmöglich abzusichern und eine Risikoabschätzung vorzunehmen.

Daneben stehen wir für sonstige Fragen rund um Verträge, ob Dienst- oder Werkverträge, Darlehen, Bürgschaften oder Maklerverträge zur Verfügung.